Rund um die Familie

Hier finden Sie Informationen zu den Themen Familiennachzug, Kindergeld sowie Betreuung/Schulen für Ihre Kinder.

Familiennachzug

Wenn Sie möchten, dass Ihre Familie aus Ihrem Heimatland zu Ihnen nach Deutschland zieht, nennt man dies Familien-Nachzug. In Deutschland gibt es ein Recht auf Familien-Nachzug oder Ehepartner-Nachzug. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann Ihr/e Ehepartner*in oder Ihre Kinder gleich mit Ihnen einreisen. Dies hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab.

Folgende Personen haben das Recht auf Ehepartner- und Familien-Nachzug:

  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis
  • Personen mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EU
  • Personen mit einer Blauen Karte EU
  • Personen mit einem Aufenthalt zum Zweck der Forschung
  • Personen, die seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben
  • Personen, die schon vor der Einreise verheiratet waren
  • Personen mit einjähriger Aufenthaltserlaubnis
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken

Für die Möglichkeit eines Familiennachzuges, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt sowie den für Ihre Familie aus eigenen Mitteln finanzieren können. Ihr/e Ehepartner*in,  der/ die mit nach Deutschland zieht, darf auch arbeiten.

Für Kinder erhält man in Deutschland Kindergeld. Für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gibt es auch Elterngeld. Kindergeld und Elterngeld sind solche "eigenen Mittel", die wie Einkommen aus Arbeit mitgerechnet werden.

Sie müssen auch eine Wohnung haben, die groß genug für Ihre Familie ist. Der Wohnraum gilt als ausreichend, wenn für jedes Familienmitglied etwa zwölf Quadratmeter zur Verfügung stehen und Küche, Bad und WC vorhanden sind.

Folgende Personen haben kein Recht auf Ehepartner- und Familien-Nachzug:

  • Personen, die für weniger als ein Jahr ein Aufenthaltsrecht haben, zum Beispiel Personen in einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder Au-Pair
  • Personen mit Duldung

Um den Familien-Nachzug zu beantragen, lassen Sie sich am Besten im Vorfeld von einer Migrationsberatungsstelle beraten.

Hier finden Sie Migrationsberatungsstellen: 

Hier finden Sie weitere Informationen:

Kindergeld

In Deutschland erhalten Sie als Eltern für Ihre Kinder Geld von der Familienkasse ("Kindergeld"). Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Wenn das Kind studiert oder eine Ausbildung macht, wird das Kindergeld auf Antrag hin verlängert (höchstens bis zum 25. Lebensjahr).

Um einen Anspruch auf Kindergeld zu haben, benötigen Sie entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitstätigkeit.

Hier bekommen Sie weitere Informationen:

Vor Ort:

  • Familienberatungsstellen 
  • Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit 
  • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer 
  • Jugendmigrationsdienste 

Im Internet: 

Kindergärten/Betreuung

Je nachdem wie alt Ihre Kinder sind, gibt es unterschiedliche Betreuungsangebote. Die Betreuungsangebote sind freiwillig und kosten unterschiedlich viel Geld. 

Kindertageseinrichtungen (KITA)
Für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren

Kindergarten
Für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren

Erzieher*innen in Kindertageseinrichtungen sowie im Kindergarten betreuen die Kinder und fördern sie in unterschiedlichen Bereichen, sodass die Kinder beispielsweise Deutsch lernen, die Natur entdecken oder ihre Bewegungsabläufe verbessern können. Der Kindergarten bereitet auf die Schule vor.

Adressen von Kindertageseinrichtungen und Kindergärten sind auf der Internetseite Ihrer Gemeinde aufgeführt. Sie können auch direkt beim Rathaus nachfragen.

Betreuung durch Tageseltern
Sie können Ihre Kinder auch von Tageseltern betreuuen lassen. Informationen zu Tageselternvereinen erhalten Sie auch beim Rathaus.

Schulen

In Deutschland besteht eine Schulpflicht, das bedeutet, dass jedes Kind in die Schule gehen muss. 

Staatliche Schulen kosten nichts. Private Anbieter sind kostenpflichtig. Staatliche und private Schulen bieten beide hochwertige Ausbildungen an.

Grundschule 
Kinder im Alter von 6 oder 7 Jahren werden in die erste Klasse eingeschult. 
Bis zur vierten Klasse befinden sich die Kinder in der Grundschule und lernen dort überwiegend lesen, schreiben und rechnen. 
Weitere Unterrichtsfächer sind zum Beispiel Sport, Kunst und Musik.

Nach den ersten vier Jahren wird entschieden, auf welche weiterführende Schule das Kind gehen kann.

Die häufigsten weiterführenden Schulen sind:

Hauptschule (5. bis 9. Klasse):
Nach der Hauptschule ist eine Berufsausbildung möglich. Alternativ kann im Anschluss an den Hauptschulabschluss der mittlere Schulabschluss erworben werden. 

Realschule (5. bis 10. Klasse):
Mit der Realschule erhält man den mittleren Schulabschluss. Nach der Realschule kann eine Berufsausbildung gemacht werden. Ein weiterer Schulbesuch auf dem Gymnasium oder dem Fachgymnasium ist möglich.  

Gymnasium / Fachgymnasium (5. bis 12. / 13. Klasse):
Nach dem Abschluss kann ein Studium oder eine Ausbildung begonnen werden.

Neben diesen weiterführenden Schulen gibt es beispielsweise noch die Gemeinschaftsschulen, Sonderschulen usw. 

Weitere Informationen über die Bildungswege in Baden-Württemberg finden Sie hier. 

Bildungswege in Baden-Württemberg (km-bw.de)

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