Familiennachzug
Wenn Sie möchten, dass Ihre Familie aus Ihrem Heimatland zu Ihnen nach Deutschland zieht, nennt man dies Familien-Nachzug. In Deutschland gibt es ein Recht auf Familien-Nachzug oder Ehepartner-Nachzug. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann Ihr/e Ehepartner*in oder Ihre Kinder gleich mit Ihnen einreisen. Dies hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab.
Folgende Personen haben das Recht auf Ehepartner- und Familien-Nachzug:
- Personen mit einer Niederlassungserlaubnis
- Personen mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EU
- Personen mit einer Blauen Karte EU
- Personen mit einem Aufenthalt zum Zweck der Forschung
- Personen, die seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben
- Personen, die schon vor der Einreise verheiratet waren
- Personen mit einjähriger Aufenthaltserlaubnis
- Personen mit einem Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken
Für die Möglichkeit eines Familiennachzuges, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt sowie den für Ihre Familie aus eigenen Mitteln finanzieren können. Ihr/e Ehepartner*in, der/ die mit nach Deutschland zieht, darf auch arbeiten.
Für Kinder erhält man in Deutschland Kindergeld. Für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gibt es auch Elterngeld. Kindergeld und Elterngeld sind solche "eigenen Mittel", die wie Einkommen aus Arbeit mitgerechnet werden.
Sie müssen auch eine Wohnung haben, die groß genug für Ihre Familie ist. Der Wohnraum gilt als ausreichend, wenn für jedes Familienmitglied etwa zwölf Quadratmeter zur Verfügung stehen und Küche, Bad und WC vorhanden sind.
Folgende Personen haben kein Recht auf Ehepartner- und Familien-Nachzug:
- Personen, die für weniger als ein Jahr ein Aufenthaltsrecht haben, zum Beispiel Personen in einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder Au-Pair
- Personen mit Duldung
Um den Familien-Nachzug zu beantragen, lassen Sie sich am Besten im Vorfeld von einer Migrationsberatungsstelle beraten.
Hier finden Sie Migrationsberatungsstellen:
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