Aufenthalt in Deutschland

Nachfolgend finden Sie Informationen rund um Ihre Einreise und Arbeitsaufnahme sowie über Ihren Aufenthalt in Deutschland.

Einreise nach Deutschland (Visum)

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie als Nicht-EU-Bürger ein Visum. Mit diesem Visum können Sie sich für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufhalten. Bitte achten Sie auf das Befristungsdatum. 


Vor Ablauf Ihres Visums müssen Sie sich rechtzeitig bei der Ausländerbehörde melden. Diese verlängert dann Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland verlängert.


In Ihrem Visum ist bereits aufgeführt, aus welchem Grund Sie nach Deutschland einreisen. Bitte achten Sie auf korrekte Angaben in allen Bereichen. Beispielsweise kann Ihre Erwerbstätigkeit auf eine bestimmte Tätigkeit und/oder ein bestimmtes Haus der Samariterstiftung beschränkt sein. 

Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis

Sie benötigen einen Aufenthaltstitel und eine damit verbundene Arbeitserlaubnis. Für diese müssen Sie sich in der ersten Woche nach der Einreise bei der  zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort melden. 

Je nach Tätigkeit (Ausbildung, Festanstellung in der Pflege etc.) erhalten Sie einen unterschiedlichen Aufenthaltstitel. Wichtig ist, dass dieser immer gültig ist.

Meldepflicht

Innerhalb von einer Woche nach Ihrer Einreise nach Deutschland müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden.

Sie bringen folgende Unterlagen mit: 

  • Mietbescheinigung (ausgestellt durch den Vermieter der Wohnung)
  • Pass mit Visum
  • Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag

Nachdem Sie die Anmeldung vorgenommen haben, erhalten Sie einige Tage später Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer ID). Diese teilen Sie der Samariterstiftung mit.

Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 

Sie bekommen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unter anderem, wenn:

  • Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis (ohne Unterbrechung) haben; die Zeiten der Ausbildung werden zur Hälfte angerechnet 
  • Sie inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit Abschluss haben
  • Sie keine Vorstrafen haben
  • Sie Ihren Aufenthalt und den Aufenthalt Ihrer Familie aus eigenen Mitteln finanzieren können
  • Sie Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt haben
  • Sie ausreichende Deutschkenntnisse besitzen (= B1-Niveau)

Alternativ können Sie nach 5 Jahren auch eine Niederlassungserlaubnis unter den gleichen Voraussetzungen beantragen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vermittelt Ihnen eine bessere Rechtsstellung.

Hier finden Sie weitere Informationen: Service-BW

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